Januar 2013 - Für alle, die an der 1. Runde nicht teilnehmen konnten, gibt es jetzt die Möglichkeit sich im Rahmen der 2. Skizzenrunde um Fördermittel zu bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2013.
Mit Datum vom 31. August 2012 hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie "Dienstleistungsinnovationen für Elektromobilität" veröffentlicht. Interessenten konnten im Rahmen der 1. Runde bis zum 15. Dezember 2012 bereits Skizzen einreichen. Im Sinn der Bekanntmachung sollten die Skizzen Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Gegenstand haben, mit denen anwendungsbezogene Lösungen der Dienstleistungsentwicklung und -anwendung für die Elektromobilität erarbeitet werden können. Der Fokus lag und liegt auf der Nutzung der derzeit erkennbaren und mittelfristig wirksamen Chancen der Elektromobilität durch Weiterentwicklung, Vernetzung und Integration von Wertschöpfungssystemen. Die bis zum 15. Dezember 2012 eingegangen Skizzen werden nun von externen Gutachtern bewertet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung trifft auf dieser Grundlage seine Förderentscheidung.
Nun ist das Zeitfenster für die 2. Runde geöffnet. Die Frist zur Einreichung endet am 31. März 2013. Die Einreichung hat erneut über das Onlinetool pt)*outline zu erfolgen. Die Einreichung derselben Skizze aus der 1. Runde in der 2. Runde ist nicht möglich. Sollten sich Interessenten bewerben, die bereits in der 1. Runde eine Skizze abgeben bzw. an der Skizze als geförderter Partner beteiligt waren, muss die Skizze eine neue Forschungsfrage zum Gegenstand haben.
Nähere Informationen zur Bekanntmachung, den Link zu pt)*outline und den Fördermodalitäten finden Sie hier: http://www.bmbf.de/foerderungen/19905.php